Teilnahmebedingungen 2025

Allgemeines
Teilnahmeberechtigt sind alle historisch wertvollen und bedeutenden Automobile, deren Baujahr vor dem Stichtag 31.12.1978 liegt und eine Straßenzulassung besitzen. 2025 werden 10 Wildcard für jüngere Oldtimer bis Jahrgang 1989 vergeben.

Die Teilnahme erfolgt auf Einladung des Veranstalters, der sich wegen begrenzter Anzahl von Startplätzen und zur Sicherstellung der Marken- und Typenvielfalt eine Auswahl vorbehält. 
 

Mühlviertel Classic
Die Strecke der Mühlviertel Classic ist ca. 480 km lang, die Sie mittels Roadbook befahren. Sie haben an 3 Tagen ca. 20 Sonderprüfungen zu bewältigen. Die Mühlviertel Classic ist eine Gleichmäßigkeitsveranstaltung, bei der in diversen Timing-Prüfungen, Sonderprüfungen auf der Strecke nach einem Punktesystem gewertet wird.


Zeit- und Wegstreckenmesser
Es wird gebeten ausschließlich mechanische Uhren mit Analoganzeige, Ziffern, Zeigern, Schleppzeigern, sowie rein mechanische und halbmechanische Wegstreckenzähler zu benutzen. 

Verboten sind rein elektronische Messgeräte.
 

Mannschaftswertung
Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3, maximal 6 Fahrzeugen. Für eine gültige Platzierung müssen mindestens 3
Fahrzeuge der Mannschaft in der Wertung sein. Bei mehr als 3 gewerteten Teilnehmern gibt es bei jeder Prüfung/ SP ein
Streichresultat.
Der Durchschnittswert der Gesamtpunkte aller Fahrzeuge der Mannschaft, die am Ende der Rallye in der Wertung sind.

 

Startreihung
Die Startreihung erfolgt nach Baujahr des Fahrzeuges. Bei Teilnehmern an der Mannschaftswertung werden alle Fahrzeuge der Mannschaft innerhalb von ca. 15-30 Startnummern platziert (Jahrgangs-Durchschnitt).  Eine Teilnahme an der Mannschaftswertung hebt die Startnummer lt. Baujahr des Fahrzeuges auf. Hauptsponsoren werden in der Startreihenfolge platziert.
 

Anmeldung - Nennschluss
Unter dem Button Anmeldeformular das Nennformular ausfüllen und abschicken.
Zu einer vollständigen Nennung gehören:
- das vollständig ausgefüllte Nennformular
- der Bankeingang über das einbezahlte Nenngeld
- ein druckfähiges Foto vom Auto (mind. 1 MB Querformat)
Nennungen ohne Bezahlung des Nenngeldes werden nicht anerkannt.
Nennschluss ist am 1. April 2025 bzw. wenn die limitierte Zahl an Teilnehmern erreicht ist (Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.)
 

Nenngeld
Das Nenngeld für die Anmeldung zur Mühlviertel Classic 2025 beträgt für ein Team, 2 Personen/1 Fahrzeug € 1.900,-
ab 1.11.2024 beträgt die Nenngebühr € 2.100,- (siehe Leistungen).

Sonderpreis für 5 Next-Generation -Teams . Driver u. Co-Driver Geburtsjahr ab 1995.
Für Next-Generation -Teams mit Vorkriegs-Oldtimern gilt das Geburtsjahr ab 1990.
Es besteht die Möglichkeit bei der Anmeldung ein Begleitpersonenpaket für die Rallye zu buchen. € 450,-/ab 3. Person
 

Bankverbindung
Raiffeisenbank Bad Leonfelden IBAN AT04 3427 7000 0007 1076 BIC: RZOOAT2L277
Verwendungszweck: Mühlviertel Classic 2025 +Name des Fahrers

Externe Service-Autos
Ein externes Serviceauto ist bei der Mühlviertel Classic bis 10. Juni 2025 anzumelden. strecke@muehlviertel-classic.at 
Das Service-Auto muss mit MVC-Aufklebern gekennzeichnet sein. 
Nicht gemeldete Serviceteams sind nicht berechtigt die für Teilnehmer-Fahrzeuge reservierten Parkplätze , den Motorpark Freigold zu benutzen, gesperrte Strecken zu befahren.
Verpfegungs-Zonen sind nur für akkreditierte Teilnehmer.
 

Storno
zieht ein Team - aus welchen Gründen auch immer - seine Nennung
bis zum 31.12.2024 zurück, so werden 95% rückerstattet. 5% gehen in den „Drive for Charity“ Fond.
bis zum 01.05.2025 zurück, so werden 80% des Nenngeldes rückerstattet. 20% gehen in den „Drive for Charity“ Fond.
Die Stornierung ist schriftlich bekannt zu geben.
Gerichtsstand: Linz.
Nenngeld ist Reuegeld und wird nur zurückbezahlt, wenn die Nennung abgewiesen oder die Veranstaltung abgesagt wird.
Im Falle einer Absage der Veranstaltung auf Grund "höherer Gewalt" z.B. Naturkatastrophen Pandemie wird ein Drittel des Nenngeldes zur Abdeckung der Organisationskosten bzw. für den „Drive for Charity“ Fond verwendet.
 

Werbung
Die Oldtimer müssen grundsätzlich werbefrei sein. Zugelassen sind nur Werbelogos, die vom Veranstalter freigegeben
werden.

Haftungsausschluss
Mit der Abgabe der Nennung erklären die Fahrer die Bedingungen der Ausschreibung samt Reglement zu kennen und diese
sowie alle noch zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zu akzeptieren. Die Teilnehmer verpflichten sich zur Einhaltung
der StVO und erklären unwiderruflich für alle Sach- und Personenschäden, die von den Teilnehmern und deren Fahrzeug
verursacht werden, die zivil- und strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass der
Veranstalter sowie mit der Veranstaltung in Verbindung stehenden Behörden, Organisationen und Personen jegliche Haftung
für Personen- und Sachschäden, die aus der Teilnahme entstehen, ablehnen. Sollten aufgrund eines durch den Teilnehmer
oder seinem Fahrzeug verursachten Schadens von dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt
werden, so sind der Veranstalter oder weitere Parteien durch den Verursacher schad- und klaglos zu halten. Die Teilnehmer
bestätigen, sich vergewissert zu haben, dass das Fahrzeug dem Kraftfahrgesetz entspricht und sie falls notwendig ist eine
Berechtigung des Fahrzeugbesitzers haben. Der Fahrer bestätigt, dass er eine in Österreich gültige Lenkerberechtigung für
das Fahrzeug hat.
Die Teilnehmer erteilen hiermit ausdrückliche Zustimmung zu Bildaufnahmen ihrer Personen. Sie nehmen Kenntnis,
dass diese Zustimmung unentgeltlich erfolgt. Weiters erteilt die Abgebildeten ihr Einverständnis, dass dessen
Bildaufnahmen zum Zweck der Berichterstattung, Bewerbung, Nachberichterstattung, Dokumentation, in Galerie,
Zeitung, Zeitschrift, bzw auch in elektronischen Medien TV, Facebook, Website veröffentlicht werden können.
Daraus keine wie immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem unmittelbaren
Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.
Gerichtsstand ist Linz/Austria
 

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